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Antragstellung

Der Antrag auf Nostrifizierung ist im für das jeweilige Studium zuständigen Dekanat zu stellen. Die folgenden Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Reisepass
  • Nachweis über den Status der absolvierten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Unterlagen über das absolvierte Studium (z.B. Studienplan, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten etc.)
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades bzw. den Abschluss des Studiums im Original
  • Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z.B. Bestätigung des Landesschulrats, der Rechtsanwaltskammer etc.)
  • Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von EUR 150,-

Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Abschrift bezufügen. Ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein. Die Nostrifizierung wird vom zuständigen Studiendekan/der zuständigen Studiendekanin mit Bescheid ausgesprochen. Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad die Antragstellerin/der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.

Kontakt

Nostrifizierungen

Kontakt

Büro des Studiendiektors Mag. Anna Hutter Telefon:+43 (0)316 380 - 2140

Web:studiendirektor.uni-graz.at

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