Nostrifizierung
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.
Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich. Dabei wird überprüft, ob für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Österreich ein österreichischer oder diesem gleichwertiger Studienabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und aufgrund welcher (berufsrechtlichen) Vorschriften dies vorgesehen ist.
Eine Nostrifizierung ist nur möglich, wenn das im Ausland absolvierte Studium einem an der Universität eingerichteten Studium im Hinblick auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Kriterien für die Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.