Gestaltung eines Curriculums
Für die Erstellung des Curriculums ist das Mustercurriculum für individuelle Bachelorstudien bzw. individuelle Masterstudien zwingend als Vorlage zu verwenden. Sämtliche formalen und studienrechtlichen Vorgaben sind in den Mustercurricula bereits enthalten. Für die inhaltliche Gestaltung sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:
Individuelles Ausbildungsziel
Ein individuelles Studium kann nur genehmigt werden, wenn dadurch einem Ausbildungsziel entsprochen wird, dem andernfalls nicht oder nicht hinreichend Genüge getan wird. Das Curriculum des individuellen Studiums muss sich daher von einem fix eingerichteten Studium deutlich unterscheiden. Als Richtwert kann eine Abweichung von mindestens ca. 40 % der ECTS-Anrechnungspunkte der Pflichtfächer und gebunden Wahlfächer angesehen werden. Insbesondere muss das individuelle Studium so gestaltet sein, dass das beantragte Studium nicht auch durch die Nutzung von Wahlmöglichkeiten im Rahmen eines eingerichteten Studiums in dieser Form studiert werden könnte.
Die Fächer des individuellen Studiums sollen nicht im überwiegenden Umfang aus bereits absolvierten Vorstudien entnommen werden.
Im Motivationsschreiben muss dargelegt werden, warum das geplante Studienziel mit einem eingerichteten Studium nicht erreicht werden kann.
Gleichwertigkeit mit facheinschlägigem Studium an der Universität:
Voraussetzung für die Genehmigung eines individuellen Studiums ist, dass das Studium einem an der Universität eingerichteten facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
Der Umfang des Studiums muss bei individuellen Bachelorstudien 180 ECTS-Anrechnungspunkte, bei individuellen Masterstudien 120 ECTS-Anrechnungspunkte betragen.
Der Aufbau des Studiums sollte sich grundsätzlich an dem eines facheinschlägigen Studiums orientieren, d.h. es sollten z.B. sowohl einführende als auch aufbauende Lehrveranstaltungen enthalten und ein sinnvolles Verhältnis an Vorlesungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter gegeben sein.
Grundsätzlich können nur Fächer aus Studien zu einem individuellen Studium kombiniert werden. Die Verwendung von Lehrveranstaltungen, die ausschließlich als freie Wahlfächer angeboten werden oder im Rahmen von Universitätslehrgängen absolviert wurden, ist nur in Ausnahmefällen und wenn sie Lehrveranstaltungen in einem ordentlichen Studium äquivalent sind, möglich.