Individuelles Studium
Fächer aus verschiedenen Bachelor-, Master oder Diplomstudien dürfen zu einem individuellen Bachelor- oder Masterstudium verbunden werden. Studierende haben dadurch die Möglichkeit, sich ein für sie maßgeschneidertes Studium zusammenstellt, das den individuellen Interessen und Ausbildungszielen entspricht.
Die Bewilligung eines individuellen Studiums ist nur dann zulässig, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium an der Universität gleichwertig ist und wenn durch die Einrichtung einem Ausbildungsziel entsprochen wird, dem andernfalls nicht oder nicht hinreichend Genüge getan werden könnte.
Die Zulassung zu einem individuellen Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums voraus.
Der Antrag ist an jener Universität zu stellen, an der der Schwerpunkt des geplanten Studiums liegt.