Richtlinien der Studiendirektorin / sonstige universitäre Regelungen mit Lehrbezug
A |
- Abfassung von kumulativen Dissertationen
- Allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium durch den Abschluss eines Bachelorstudiums
- Abgabe von schriftlichen Arbeiten im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
- Archivierung und Bereitstellung von Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen in elektronischer Form
- Äquivalenz von Bachelorarbeiten
- Richtlinie des Studiendirektors bzgl. der Anerkennung von Prüfungen für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung
E |
- Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit
- Einrichtung und Betrieb von Doktoratsprogrammen
- Einrichtung von Universitätskursen
- Erfassung von Bachelorarbeiten in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen für das Bachelorstudium Sekundarstufe
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Elektronische Ausstellung und Übermittlung von Anerkennungsbescheiden