Curricula
Die Erlassung der Curricula der ordentlichen Studien ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 Aufgabe des Senats. Er setzt hierzu die zuständige Curricula-Kommission als entscheidungsbefugtes Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 UG 2002 ein.
Die Curricula-Kommission hat die Ziele des Studiums zu definieren, wobei sie jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden auf wissenschaftlichem, gesellschaftlichem, kulturellem, technischem und wirtschaftlichem Gebiet bestimmt, über die die AbsolventInnen des betreffenden Studiums verfügen sollen. Die Curricula-Kommission bestimmt auf Grundlage der Studienziele jene Inhalte, welche im Studium vermittelt werden sollen.
Weitere Informationen zur Wahl und zu den Aufgaben der Curricula-Kommissionen entnehmen Sie bitte dem Satzungsteil Curricula Kommissionen.
Curriculaentwicklung
Der Vorschlag zur Neuerstellung oder Änderung eines Curriculums kann von einer Curricula-Kommission oder von Dritten an das Rektorat gerichtet werden bzw. auf Wunsch des Senats erfolgen.
Umfangreiche Informationen zur Curriculaentwicklung finden Sie auf den Seiten des Lehr- und Studienservices.
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Sekretariat
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